RATGEBER

 

VORSORGE TREFFEN

Verbindliche Regelungen können bereits zu Lebzeiten getroffen werden:

Informationen über eine Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung erhalten Sie bei einer Betreuungsstelle, bei Betreuungsvereinen, Rechtsanwälten oder Notaren.

 

Für den Fall, dass der Betroffene seinen Willen selbst nicht mehr äußern kann, regelt die sogenannte Patientenverfügung den Umfang der medizinischen und pflegerischen Versorgung.

 

Oft kommt der Tod unerwartet: In der Trauer fällt es meist schwer, an alles zu denken. Plötzlich müssen wichtige Entscheidungen getroffen und überdacht werden. Selbstverständlich können individuelle Vorsorgen für jedweden Anspruch ausgearbeitet werden.

 

 

 

WAS IST VOR UND BEI EINEM TRAUERFALL ZU BEACHTEN:

Nach Eintritt des Todes:

 

  •  Telefonische Benachrichtigung der engsten Angehörigen.
  •  Die Vorgehensweise des Bestattungsablaufes intern mit den engsten Angehörigen besprechen.
  •  Etwaige Verfügungen suchen und berücksichtigen.
  •  Gegebenenfalls Abschiednahme im Haus intern besprechen und planen, so dass die Angehörigen die Möglichkeit haben, in Ruhe und vertrauter Umgebung Abschied nehmen zu können.
  •  Das Bestattungsinstitut informieren, so dass die Überführung des Verstorbenen und das Trauergespräch terminiert werden können. Nach Absprache mit den Angehörigen erfolgt dann die Überführung, die Einbettung und hygienische Versorgung des Verstorbenen durch das Bestattungsinstitut.

 

 

1. Welche Dokumente werden bei einem Trauerfall benötigt ?

Alle Dokumente/Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt stets im Original vorgelegt werden.

 

  •  Standesamtliche Geburtsurkunde (bei ledigen und minderjährigen Personen)
  •  Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch (bei Ehepaaren)
  •  Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei verwitweten Personen)
  •  Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch und rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei geschiedenen Personen)
  •  Personalausweis
  •  Krankenkassenkarte, Versicherungspolicen, Rentenunterlagen, Sterbegeldversicherung usw.

 

2. Was muss erledigt werden?

Beim Trauergespräch der Angehörigen mit dem Bestattungsunternehmen werden sämtliche Stammdaten aufgenommen, um die administrativen Formalitäten vorbereiten zu können.

 

Auch werden der Sarg und die Trauerkleidung besprochen (und gegebenenfalls eine Urne im Falle der Feuerbestattung) und ausgesucht; die Wünsche für Abläufe der Bestattung aufgenommen und vom Bestattungsinstitut in die Wege geleitet.

 

 

 

 

ALLE ANCHSTEHENDEN AUFGABEN ÜBERNIMMT DAS BESTATTUNGSINSTITUT, UM DIE TRAUERNDEN ZU ENTLASTEN:

 

  •  Erledigung der Formalitäten in Verbindung mit der ärztlichen Todesbescheinigung(z.B. im Krankenhaus, Pflegeheim etc.)
  •  Anzeige des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt und Beantragung bzw. Besorgung der Sterbeurkunden
  •  Abmeldung des Verstorbenen beim zuständigen Einwohnermeldeamt

 

 

Erledigung der administrativen Formalitäten

 

  •  Abmeldung der gesetzlichen Rente des Verstorbenen (BfA, LVA)
  •  Wenn der Ehepartner verstorben ist:
  •  Beantragung der dreimonatigen vollen Übergangsrente („Vorschusszahlung“) für die Witwe/den Witwer
  •  Abmeldungen von Zusatzrenten
  •  Abmeldungen von Betriebsrenten
  •  Abmeldungen von Pensionsbezügen
  •  Einreichen von Sterbegeldversicherungen
  •  Benachrichtigung an die Krankenkasse(n)

 

 

Organisation der Beerdigung, der Trauerfeier und der Urnenbeisetzung:

 

  •  Terminabsprache mit der zuständigen Friedhofsverwaltung.
  •  Terminabsprache mit der Gemeinde und dem zuständigen Pfarrer (dieser setzt sich nach der Terminabsprache mit den Angehörigen in Verbindung, um die Inhalte und
     den Ablauf der Trauerfeier zu besprechen).
  •  Für den Fall, dass die verstorbene Person aus der Kirche ausgetreten ist, kann ein freier Trauerredner organisiert werden.
  •  Beratung, Gestaltung und Aufgabe von Traueranzeigen in der/den gewünschten Tageszeitungen.
  •  Beratung, Gestaltung und Druck von Trauerdrucksachen (auf Wunsch auch deren Versand anhand einer Adressenliste).
  •  Beratung und Organisation der musikalischen Gestaltung der Trauerfeier (z.B. Orgelspiel, CD, Sänger(in), Trompeter, Streicher, Quartett etc.).
  •  Vorbereitung und Ausführung der Abschiednahme in einem würdevollen Abschiedsraum.
  •  Auftrag, wenn notwendig, an den Steinmetz für die Entfernung von vorhandenen Grabmalen/ Einfassungen zur Beisetzung.
  •  Beratung und Begleitung bei der Wahl einer Grabstätte.
  •  Organisation der Trauerhallendekoration (Bäume, Kerzen, Säulen, Tücher, Teelichter, Staffelei für Photos).
  •  Beratung und Bestellung von Sarg-, Urnen- und Grabschmuck (Kränze, Bouquets, Gestecke, Sträuße, Schalen, Streukörbchen).
  •  Organisation des Trauercafés/ Catering-Services (Reservierung der Räumlichkeiten, Bestellung der Verköstigung und Blumendekoration).
  •  Betreuung und Begleitung der Angehörigen vor, während und nach der Trauerfeier.
  •  Bereitstellung der Kondolenzliste.
  •  Übergabe von Kondolenzkarten und Photos der Blumendekoration der Trauerfeier.
  •  Hilfe bei der Wahl eines Steinmetzes zur Neugestaltung der Grabstätte.
  •  Abnahme und Fertigung einer Totenmaske, falls ein solches Andenken gewünscht ist.
  •  Abnahme eines Fingerabdruckes zur Fertigung eines Schmuckstückes als Andenken, falls dieses gewünscht wird.
  •  Gegebenenfalls Überführung per Sonderfahrzeug oder Flugzeug ins Ausland zur dortigen Bestattung nebst Abwicklung und Kommunikation mit dem jeweiligen
     Konsulat.

 

 

3. Was muss von den Angehörigen nach der Beerdigung erledigt werden?

 

  •  Die zukünftige Witwen- bzw. Waisenrente beim zuständigen Rentenamt des Wohnortes innerhalb von 4 Wochen nach dem Sterbedatum des Ehepartners beantragen.
  •  Das Bestattungsunternehmen unterrichtet den gesetzlichen Rentenversorger über das Ableben des Ehepartners und fordert die dreimonatige volle Übergangsrente,
     auch Überbrückungsgeld/Vorschusszahlung genannt, an: die exakte Berechnung der zukünftigen Versorgung kann jedoch nur über ein Rentenamt oder einem
     adäquaten Rentenberater errechnet werden.
  •  Das Nachlassgericht wird über den Trauerfall vom Ortsgerichstvorsteher informiert, welcher wiederum vom Beerdigungs-Institut benachrichtigt wird. Ihre Aufgabe ist es,
     mit dem Ortsgerichtsvorsteher die Unterlagen für das Amtsgericht vorzubereiten. Dieser Termin kann nicht vergessen werden, da Sie automatisch vom Ortsgericht
     angeschrieben werden.
  •  Testament oder Hinterlegungsschein unter Vorlage der Sterbeurkunde zum Nachlassgericht ( Amtsgericht ) bringen und einen Erbschein beantragen.
  •  Abräumung der verwelkten Blumen auf der Grabstätte (wird nicht automatisch vom Friedhofspersonal vorgenommen) oder dieses in Auftrag geben.
  •  Gedenkfeier (z.B. Seelenamt) planen und mit dem Gemeindebüro absprechen.
  •  Im Falle einer neu angelegten Grabstätte: mit einem Steinmetz die Grabmalgestaltung planen und in die Wege leiten.
  •  Eine Akte mit allen wichtigen Unterlagen erstellen (Bestattungsmappe mit den Sterbeurkunden, Grabmalurkunde, Gebührenbescheid der Stadt für den Friedhof,
     Abrechnungen des Bestatters, des Friedhofsgärtners, des Steinmetzes etc.).
  •  Finanzamt innerhalb von 3 Monaten über die Erbschaft informieren (Antrag auf vorzeitige Einkommensteuererklärung).
  •  Grabgestaltung und -pflege planen.
  •  Daueraufträge bei Banken und Sparkassen kündigen bzw. auf den Ehepartner umschreiben lassen.
  •  Laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen stoppen, soweit diese ihre Berechtigung verlieren.
  •  Eventuell bestehende Verträge kündigen (Mitgliedschaften in Vereinen, Bezug von Zeitschriften, Dienstleistungen, Mietverträge).

 

 

 

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